GPS-Tracker zur Diebstahlsicherung ist erlaubt
Privatpersonen dürfen ihr eigenes Fahrzeug mit einem GPS-Tracker ausstatten - etwa zur Diebstahlsicherung. Das ist rechtlich unproblematisch und vergleichbar mit einer modernen Wegfahrsperre. Wichtig ist jedoch: Die Technik darf nicht zur heimlichen Überwachung anderer Personen genutzt werden.
Beispiel: Du möchtest wissen, wo sich dein geparktes Auto befindet, falls es gestohlen wird? Dann darfst du den Tracker installieren - solange du niemanden ohne Wissen verfolgst.
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GPS-Tracking für Fuhrparks im Unternehmen - rechtlich komplexer
In Fuhrparks oder bei Außendienstfahrzeugen kann GPS-Tracking sinnvoll sein, etwa zur Optimierung von Routen oder zur Nachvollziehbarkeit von Fahrten. Doch hier gelten klare rechtliche Grenzen, eine schriftliche Einwilligung ist fast immer erforderlich (DSGVO Art. 7: Bedingungen für die Einwilligung).
GPS-Tracking zulässig oder nicht? Eine Frage, mehrere Antworten
- Information und Zustimmung: Mitarbeiter müssen über das Tracking informiert und einverstanden sein. Idealerweise schriftlich.
- Nur dienstliche Nutzung: Tracking ist nur während der Arbeitszeit zulässig - nicht während privater Fahrten mit dem Firmenwagen.
- Bei Poolfahrzeugen: Wird ein Fahrzeug nur dienstlich genutzt (z. B. von wechselnden Fahrern), ist GPS-Überwachung oft leichter umzusetzen - dennoch gilt auch hier die Informationspflicht.
Beispiel: Ein Unternehmen möchte GPS-Daten nutzen, um Lieferzeiten zu dokumentieren. Das ist erlaubt - solange Mitarbeitende informiert sind und keine privaten Daten erfasst werden.
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Datenschutz: Was sagt die DSGVO?
GPS-Tracking verarbeitet personenbezogene Daten gemäß § 26 BDSG, Datenverarbeitung für Beschäftigte - zum Beispiel den Aufenthaltsort von Mitarbeitenden. Damit greift die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Arbeitgeber müssen daher besonders vorsichtig sein.
Rechtliche Stolpersteine durch GPS-Tracking wegen der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Zweckbindung: Die Nutzung der Daten muss auf ein legitimes Ziel beschränkt sein, etwa Diebstahlschutz oder Routenoptimierung.
- Datensicherheit: Nur autorisierte Personen dürfen Zugriff auf die Trackingdaten haben.
- Keine Dauerüberwachung: Eine ständige Ortung ohne konkreten Anlass ist unzulässig.
Handlungsempfehlungen - offene Kommunikation ist der Schlüssel
Bevor du deine Mitarbeiter vor vollendete Tatsachen stellst und mit Paragraphen um dich wirfst, solltest du das Gespräch mit deinen Angestellten suchen - denn genau diese Personen sind ja betroffen. Ein "Ich mache das, weil ich es darf" wird bei deinen Mitarbeitenden nicht besonders gut ankommen. Binde deine Angestellten aktiv in die Einführung der GPS-Ortung ein und frage, wie sie sich die Implementierung und den Einsatz von GPS-Tracking vorstellen könnten. Schaffe Transparenz, indem du mitteilst, dass die GPS-Ortung nicht als Überwachung verstanden werden soll und nicht zu disziplinaren Maßnahmen führt, etwa wegen zu langer Pausen oder einem verspäteten Dienstantritt.
Zusätzlich bietet es sich an zu erläutern, dass GPS-Ortung Prozesse verbessern kann. Dies führt in der Regel dazu, dass Personal effizienter eingesetzt und disponiert werden kann. Dies spart Geld und sichert Arbeitsplätze. Die Argumentation, dass GPS-Ortung also zu sicheren Arbeitsplätzen beitragen kann, ist ebenfalls eine wertvolle Begründung, für die Mitarbeiter Verständnis zeigen.
Und last, but not least - hole deinen Betriebsrat so früh wie möglich mit ins Boot. Der Betriebsrat ist beim Einsatz technischer Überwachungseinrichtungen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) mitbestimmungspflichtig. Betriebsräte möchten daher gerne von Anfang an am Gestaltungsprozess der Einführung der GPS-Ortung von Firmenwagen in Unternehmen und Behörden teilhaben. Je später der Betriebsrat eingebunden wird, desto schwieriger ist es oft, einen Kompromiss zu finden, der beide Seiten zufrieden stellt.
Formulierungshilfen für die Argumentation gegenüber deinen Mitarbeitenden
Argument / Nutzen | Erklärung | Bedeutung für Mitarbeiter |
---|---|---|
Effizientere Routenplanung | GPS-Daten helfen, Strecken zu optimieren und Leerlaufzeiten zu reduzieren. | Weniger Stress durch bessere Zeitplanung, weniger Staus, planbarere Arbeitstage. |
Nachvollziehbarkeit von Einsätzen | Einsätze können dokumentiert und bei Kundenanfragen belegt werden. | Schutz bei ungerechtfertigten Beschwerden: Beweis der Anwesenheit vor Ort. |
Diebstahlschutz für Fahrzeuge | GPS-Systeme ermöglichen schnelle Ortung bei Diebstahl oder Verlust. | Höhere Sicherheit, weniger Risiko, ohne Fahrzeug dazustehen. |
Faire Leistungserfassung | Transparente Erfassung von Arbeitswegen und Einsatzzeiten. | Schutz vor Misstrauen oder gefühlter Ungleichbehandlung. |
Klare Trennung von Arbeits - und Freizeit | Tracking nur während der Arbeitszeit, nicht bei Privatfahrten. | Privatsphäre bleibt gewahrt: private Nutzung wird nicht überwacht. |
Datenschutzrechtliche Absicherung | Nutzung erfolgt im Rahmen der DSGVO mit Zustimmung & Zugriffskontrolle. | Die Daten sind geschützt, Zugriff nur durch berechtigte Personen im Unternehmen. |
Vermeidung von Missverständnissen | Ortungsdaten helfen bei der Klärung von Abläufen oder Verspätungen. | Entlastung bei ungeklärten Situationen oder Zeitüberschneidungen. |
Mehr Planungssicherheit für alle | Besser planbare Einsätze, weniger kurzfristige Umstellungen. | Arbeit wird strukturierter: weniger Überraschungen im Tagesablauf. |
Häufige Fragen zu GPS-Trackern im Auto
Darf ich einen GPS-Tracker in einem Firmenwagen heimlich installieren?
Nein. Heimliches Tracking ist nicht erlaubt - weder im Privat - noch im Arbeitsverhältnis. Mitarbeitende müssen immer informiert werden.
Wie lange dürfen GPS-Daten gespeichert werden?
So kurz wie möglich. Es braucht eine klar definierte Aufbewahrungsfrist, angepasst an den Zweck - etwa 30 Tage bei Routenprotokollen im Fuhrpark.
Welche Strafen drohen bei Missbrauch?
Verstöße gegen Datenschutzgesetze können zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen - insbesondere bei heimlicher Überwachung.
Fazit: GPS-Tracking - erlaubt, aber mit Regeln
Ein GPS-Tracker im eigenen Auto zur Diebstahlsicherung? Kein Problem. In Unternehmen oder bei der Nutzung zur Personenüberwachung sieht es anders aus: Hier greifen strenge Vorschriften. Wer GPS-Daten verarbeitet, sollte sich immer an die DSGVO halten und Mitarbeitende offen informieren. So bleibt der Tracker ein sinnvolles Werkzeug - ohne rechtliche Fallstricke.
Du bist unsicher, was erlaubt ist?
Sprich mit einem Datenschutzbeauftragten oder Anwalt, bevor du GPS-Tracking einführst - besonders im gewerblichen Bereich. So vermeidest du Bußgelder und schaffst Vertrauen.